GKV oder PKV: gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland
12. Oktober 2026
In Deutschland gibt es zwei Systeme der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die meisten Angestellten haben keine Wahl und sind in der GKV versichert. Wählen können Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Grenze, die 2026 bei 77 400 € brutto im Jahr liegt. Im Folgenden geht es darum, wer wählen kann, was die Krankenversicherung kostet, was mit der Familie passiert, ob ein Wechsel zurück in die GKV möglich ist und was sich 2027 und 2028 ändert.
Die kurze Antwort
- Krankenversicherung ist Pflicht für alle, die in Deutschland leben (§ 193 Abs. 3 VVG).
- Angestellte mit einem Einkommen bis 77 400 € im Jahr (2026) sind in der GKV pflichtversichert. Die PKV können Selbstständige, Beamte und Angestellte über der Grenze wählen.
- Der Beitrag wird unterschiedlich berechnet. In der GKV hängt er vom Einkommen ab (bis zur Bemessungsgrenze), in der PKV vom Eintrittsalter, von der Gesundheit und vom gewählten Tarif.
- Familie. In der GKV sind ein Ehepartner ohne Einkommen und Kinder mit geringem Einkommen beitragsfrei versichert. Ab 2028 kommt für Ehepartner ein Zuschlag von 2,5 % hinzu, mit einer Reihe von Ausnahmen. In der PKV zahlt man für jedes Familienmitglied einzeln.
- Die PKV ist eine langfristige Entscheidung. Zurück in die GKV geht es unter bestimmten Voraussetzungen, nach 55 in der Regel nicht mehr. Deshalb lohnt es sich, vor dem Wechsel durchzurechnen, wie sich die Beiträge mit dem Alter und mit Kindern entwickeln.
- Ab 2027 soll die Grenze für den Wechsel in die PKV auf 84 150 € im Jahr steigen.
Was GKV und PKV unterscheidet
Die beiden Systeme folgen unterschiedlichen Prinzipien. In der GKV wird der Beitrag als Anteil am Einkommen berechnet, der Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich. In der PKV gilt das Äquivalenzprinzip: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem persönlichen Risiko und nach dem Leistungsumfang, den Sie wählen (BMG).
| GKV (gesetzlich) | PKV (privat) | |
|---|---|---|
| Wer kann | alle Pflicht- und Versicherungsberechtigten: die meisten Angestellten, Studierende, Familienangehörige | Selbstständige, Beamte, Angestellte über der Grenze (77 400 € in 2026) |
| Wovon der Beitrag abhängt | vom Einkommen, höchstens aus 5 812,50 € im Monat (2026) | vom Eintrittsalter, von der Gesundheit und vom Tarif |
| Gesundheitsprüfung | nein | ja, beim Eintritt |
| Leistungsumfang | gesetzlich festgelegt, für alle gleich | laut Vertrag, mehr oder weniger wählbar |
| Familie | Ehepartner und Kinder können beitragsfrei versichert sein (Einkommen bis 565 € im Monat, bei Minijob bis 603 €); ab 2028 Zuschlag von 2,5 % für Ehepartner, mit Ausnahmen | eigener Beitrag für jedes Familienmitglied |
| Arztrechnung | die Kasse zahlt direkt, Sie zeigen Ihre Karte | in der Regel zahlen Sie die Rechnung und reichen sie zur Erstattung ein (Kostenerstattung) |
| Arbeitgeber | zahlt die Hälfte des Beitrags | zahlt einen Zuschuss bis zur Hälfte, höchstens so viel wie in der GKV |
| Rückkehr | — | langfristige Entscheidung: zurück in die GKV bei erneuter Versicherungspflicht, nach 55 in der Regel nicht mehr |
Quellen: BMG, Beiträge, BMG, gesetzlich Versicherte, § 10 SGB V.
Wer in die PKV wechseln kann

Angestellte: Grenze 77 400 € und was sich ab 2027 ändert
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) liegt 2026 bei 77 400 € brutto im Jahr, also 6 450 € im Monat (BMG). Die Versicherungspflicht in der GKV endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Ihr Einkommen die Grenze überschritten hat, wenn es auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Wer eine neue Stelle antritt und dort von Anfang an über der Grenze verdient, ist ab dem ersten Tag nicht versicherungspflichtig. Auf das Jahresende muss man dann nicht warten.
Für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 eine neue Grenze beschlossen: 84 150 € im Jahr. Der Bundesrat muss noch zustimmen (BMAS). Wer zum 1. Januar 2027 in die PKV wechseln möchte, braucht also 2026 ein Einkommen über 77 400 € und, wenn die Grenze so beschlossen wird, 2027 über 84 150 €. Wer am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der Grenze bereits privat versichert ist, ist von der zusätzlichen Erhöhung nicht betroffen: Für diese Gruppe ist 2027 eine eigene Grenze von 80 550 € im Jahr vorgesehen (§ 6 Abs. 8 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, auch dieser Betrag braucht noch die Zustimmung des Bundesrats).
Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Welche Zahlungen dazugehören, etwa Prämien, prüft die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers. Endet die Versicherungspflicht, informiert die Krankenkasse Sie: Sie können freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Wer direkt in die PKV möchte, muss den Austritt innerhalb von zwei Wochen nach diesem Hinweis erklären. Wer nichts unternimmt, bleibt als freiwilliges Mitglied in der GKV (BMG). Wie sich ein höheres Einkommen auf Steuern und die Verteilung des Geldes in der Familie auswirkt, zeigen wir im Beitrag Familieneinkommen gestiegen: Steuern und Verteilung.
PKV oder GKV für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer
Für Selbstständige gibt es keine Einkommensgrenze, die PKV steht ihnen offen. Wer vor der Selbstständigkeit in der GKV war (über den Job oder in der Familienversicherung), bleibt automatisch freiwillig versichert, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse seinen Austritt erklärt (§ 188 Abs. 4 SGB V). Unternehmer, die gerade nach Deutschland gezogen sind und keine deutsche Versicherungshistorie haben, können oft nur in die PKV. Das prüft die Krankenkasse im Einzelfall.
Bei GmbH-Gesellschaftern hängt der Status (angestellt oder selbstständig) von Beteiligung und Vertrag ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Mehr zu den Finanzen von Unternehmern lesen Sie im Beitrag Unternehmer mit GmbH: so bereiten Sie die Baufinanzierung vor.
Neu in Deutschland und Blue Card
Wer nach Deutschland zieht, braucht ab dem Tag der Einreise eine Krankenversicherung, sonst gibt es kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Geeignet sind die GKV oder eine gleichwertige PKV. Liegt das Gehalt unter der Grenze, besteht Versicherungspflicht in der GKV. Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU liegt unter dieser Grenze, deshalb sind viele Inhaber einer Blue Card zu Beginn in der GKV pflichtversichert. Das gilt für alle, die eine Beschäftigung beginnen, z. B. aus Polen, der Türkei, den USA oder anderen Ländern.
Handelt es sich um die erste Beschäftigung in Deutschland und liegt das Gehalt über der Grenze, können Sie die PKV wählen oder freiwillig der GKV beitreten. Den Beitritt zur GKV müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsbeginn bei der Kasse anzeigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB V). Wer die Frist versäumt, kann den Weg in die GKV verlieren.
Studierende
Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 werden. 2026 beträgt der Beitrag 87,38 € im Monat plus Zusatzbeitrag der Kasse, für die Pflegeversicherung kommen 30,78 € hinzu, für Kinderlose 35,91 € (GKV-Spitzenverband). Bei der Einschreibung können Sie sich von der GKV befreien lassen und in die PKV gehen (Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung). Die Befreiung gilt allerdings für das gesamte Studium, eine Rückkehr in die studentische GKV ist bis zum Studienende ausgeschlossen.
Beamte
Beamte sind in der Regel privat versichert. Einen Teil der Krankheitskosten erstattet der Dienstherr über die Beihilfe.
Was die GKV 2026 kostet
Der GKV-Beitrag besteht aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (mit Anspruch auf Krankengeld) und dem Zusatzbeitrag der Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %, jede Kasse, ob TK, AOK oder Barmer, legt ihren eigenen fest (BMG). Die aktuellen Sätze aller Kassen finden Sie in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag je zur Hälfte.
Der Beitrag wird höchstens aus 5 812,50 € im Monat (69 750 € im Jahr) berechnet. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt der Höchstbeitrag bei 1 017,19 € im Monat, die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer. Dazu kommt die Pflegeversicherung: 3,6 %, für Kinderlose über 23 Jahre 0,6 % mehr.
Beispiel. 4 000 € brutto im Monat, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %: 4 000 × 17,5 % = 700 € im Monat, davon zahlt der Arbeitnehmer 350 €. Hat Ihre Kasse einen anderen Zusatzbeitrag, ändert sich der Betrag.
Wer wissen möchte, was die AOK kostet: Der allgemeine Satz von 14,6 % ist bei der AOK derselbe wie bei jeder anderen Kasse. Unterschiedlich ist nur der Zusatzbeitrag, und der variiert zwischen den regionalen AOKs.
Selbstständige in der GKV zahlen den gesamten Beitrag allein. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei 1 318,33 € im Monat, daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 230,71 € mit Krankengeldanspruch oder 222,80 € ohne. Der Höchstbeitrag liegt bei 1 017,19 € bzw. 982,31 €. Alles jeweils beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag, plus Pflegeversicherung (BMG).
Was die PKV kostet und wovon der Preis abhängt
Einen einheitlichen Preis für die private Krankenversicherung gibt es nicht. Der Beitrag wird individuell berechnet und hängt ab von:
- Eintrittsalter. Je jünger Sie beim Eintritt sind, desto niedriger der Anfangsbeitrag.
- Gesundheit. Beim Eintritt gibt es eine Gesundheitsprüfung. Je nach Ergebnis sind Zuschläge oder eine Ablehnung möglich.
- Tarifumfang. Ambulant, stationär, Zahn: Jeder Baustein beeinflusst den Preis.
- Selbstbehalt. Der Teil der Kosten, den Sie selbst tragen. Je höher er ist, desto niedriger der Beitrag.
- Krankentagegeld. In der PKV muss es eigens in den Tarif aufgenommen werden.
- Entwicklung über die Zeit. Beiträge können steigen (Beitragsanpassung). Ein Teil des Beitrags fließt in die Altersrückstellungen.
Zur Orientierung: Der Basistarif, den jeder private Versicherer anbieten muss, darf laut Gesetz nicht mehr kosten als der GKV-Höchstbeitrag, 2026 also 1 017,19 € im Monat (BMG). Der Arbeitgeber zahlt zur PKV einen Zuschuss bis zur Hälfte des Beitrags, höchstens so viel wie in der GKV.
Was die PKV für Sie kostet, zeigt erst eine Berechnung für Ihr Alter, Ihre Gesundheit und den gewünschten Schutz.
Familie und Kinder: hier ist der Unterschied am größten
GKV. Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei versichert, wenn ihr Einkommen 565 € im Monat (bei Minijob 603 €) nicht übersteigt und weitere Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 SGB V). Kinder sind bis 18 versichert, bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind, und bis 25, wenn sie in Ausbildung sind.
Ab 2028 zahlt das Mitglied für den familienversicherten Ehepartner einen Zuschlag von 2,5 % des eigenen Einkommens. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Kind unter 12 im Haushalt lebt, wenn der Ehepartner Angehörige pflegt, die Regelaltersgrenze erreicht hat oder selbst Pflegegrad 3–5 hat (BMG, § 242b SGB V in BGBl. 2026 I Nr. 228). Bei beitragspflichtigen Einnahmen von 4 000 € im Monat beträgt der Zuschlag 100 € im Monat, und das Mitglied zahlt ihn allein, ohne Arbeitgeberanteil.
Wichtig für gemischt versicherte Familien. Sind die Eltern verheiratet, ist ein Elternteil nicht in der GKV (zum Beispiel in der PKV), liegt sein Gesamteinkommen über 6 450 € im Monat (ein Zwölftel der Grenze 2026) und über dem Einkommen des GKV-versicherten Partners, können die Kinder nicht beitragsfrei in der GKV versichert werden (§ 10 Abs. 3 SGB V). Sie müssen dann eigens versichert werden. Für unverheiratete Paare gilt diese Regel nicht.
PKV. Für jedes Kind und für einen Ehepartner ohne Einkommen fällt ein eigener Beitrag an.
Krankengeld: wer zahlt, wenn Sie nicht arbeiten können
- Angestellte. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, danach zahlt in der GKV die Kasse Krankengeld.
- Selbstständige in der GKV. Anspruch auf Krankengeld besteht nur beim allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. Beim ermäßigten Satz von 14,0 % gibt es keinen Anspruch.
- PKV. Krankentagegeld muss eigens in den Tarif aufgenommen werden. Ohne diesen Baustein fällt das Einkommen während einer Krankheit weg.
Zurück von der PKV in die GKV?
Einfach auf Wunsch zurück geht nicht. Möglich ist die Rückkehr, wenn erneut Versicherungspflicht in der GKV entsteht: zum Beispiel, wenn das Gehalt unter die Grenze fällt, Sie von der Selbstständigkeit in eine Anstellung wechseln oder Arbeitslosengeld beziehen. Ein weiterer Weg ist die Familienversicherung über einen GKV-versicherten Ehepartner, wenn Ihr eigenes Einkommen 565 € im Monat nicht übersteigt (§ 10 SGB V). Entsteht Versicherungspflicht in der GKV, können Sie den PKV-Vertrag vorzeitig kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Ab 55 ist eine Rückkehr in der Regel nicht mehr möglich. Die Entscheidung für die PKV sollte deshalb langfristig durchgerechnet sein. Wenn Sie 55 oder älter sind, in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder befreit waren (zum Beispiel wegen hohen Einkommens privat versichert oder selbstständig), ist eine Rückkehr selbst bei neuer Versicherungspflicht ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Liegt Ihr Gehalt 2027 unter der erhöhten Grenze, werden Sie wieder versicherungspflichtig. Dann können Sie innerhalb von drei Monaten eine Befreiung beantragen und in der PKV bleiben (§ 8 SGB V).
Im Alter und in der Rente
Auch für Rentner ist die Krankenversicherung in GKV und PKV unterschiedlich geregelt. Nach Angaben des BMG sind im Alter die einkommensabhängigen GKV-Beiträge in der Regel niedriger als die risikoabhängigen PKV-Beiträge. In der GKV wird der Beitrag aus der Rente berechnet: 14,6 % plus Zusatzbeitrag, wobei die Rentenversicherung die Hälfte des Satzes trägt. Die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hängen von der Vorversicherungszeit ab und werden individuell geprüft.
In der PKV hängt der Beitrag nicht von der Rentenhöhe ab. Die Altersrückstellungen dämpfen den Beitragsanstieg, schließen ihn aber nicht ganz aus.
Zusatzversicherung zur GKV
Wenn Sie keinen Zugang zur PKV haben oder nicht wechseln möchten, können Sie zur GKV eine private Zusatzversicherung abschließen: für Zähne, für den Krankenhausaufenthalt (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung), für Brillen und mehr. Diese Lösung wählen viele, denen einzelne Leistungen wichtiger sind als ein Systemwechsel.
Wer über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkt, sollte wissen: Ab 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss Zahnersatz der Kasse von 60 auf 50 % der Regelversorgung, mit Bonusheft von 70 auf 60 % bzw. von 75 auf 65 % (BGBl. 2026 I Nr. 228). Hat die Kasse den Heil- und Kostenplan vor dem 1. Januar 2027 genehmigt, gelten die bisherigen Anteile.
Häufige Fehler
- Mit 30 wegen des niedrigen Preises in die PKV, ohne künftige Familie, Kinder und das Alter durchzurechnen.
- Die drei Monate verpassen, in denen man nach der ersten Beschäftigung in Deutschland freiwillig der GKV beitreten kann.
- Auf Einmalprämien setzen, um über die Grenze zu kommen. Berücksichtigt werden nur regelmäßig zustehende Zahlungen, etwa ein vertraglich vereinbartes 13. Gehalt. Einmalige Prämien zählen in der Regel nicht, genau prüft das die Lohnbuchhaltung.
- Jahrelang mit einer Reise- oder Incoming-Versicherung leben. Für den Aufenthaltstitel und für die Versicherungspflicht nach § 193 VVG reicht sie unter Umständen nicht aus.
- Den Zusatzbeitrag der Kasse nicht im Blick haben. Erhöht die Kasse ihn, haben Sie ein Recht auf einen Kassenwechsel.

Häufige Fragen
Ist die Krankenversicherung in Deutschland Pflicht?
Ja, für alle, die in Deutschland leben. Angestellte mit einem Einkommen bis zur Grenze sind in der GKV pflichtversichert. Alle anderen wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV.
Ab welchem Einkommen kann man in die private Krankenversicherung wechseln?
2026 ab 77 400 € brutto im Jahr (6 450 € im Monat). Für 2027 sind 84 150 € geplant, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Für Selbstständige gibt es keine Grenze.
Was ist günstiger: GKV oder PKV?
Das hängt von Einkommen, Alter, Gesundheit und Familie ab. Für junge, gesunde Menschen ohne Kinder ist die PKV am Anfang oft günstiger, für eine Familie mit einem Einkommen lohnt sich meist die beitragsfreie Familienversicherung der GKV. Eine genaue Antwort gibt nur eine individuelle Berechnung.
Kann man von der PKV zurück in die GKV?
Ja, wenn erneut Versicherungspflicht in der GKV entsteht oder über die Familienversicherung. Ab 55 ist eine Rückkehr in der Regel nicht mehr möglich. Deshalb lohnt es sich, vor dem Wechsel in die PKV durchzurechnen, wie sich die Beiträge mit dem Alter und mit Kindern entwickeln.
Braucht man eine Gesundheitsprüfung?
In der GKV nicht. In der PKV schon: Von der Gesundheit hängt der Beitrag ab, Zuschläge oder eine Ablehnung sind möglich.
Was ändert sich 2027 und 2028?
Die Grenze für den Wechsel in die PKV soll auf 84 150 € im Jahr steigen, die Beitragsbemessungsgrenze der GKV auf 76 500 € im Jahr. Ab 2028 gilt für Ehepartner in der Familienversicherung der GKV ein Zuschlag von 2,5 % des Einkommens des Mitglieds, mit Ausnahmen.
Nächster Schritt
Boiko Wealth Management arbeitet als unabhängiger Versicherungsmakler, eigene Versicherungsprodukte haben wir keine. Wir prüfen, ob Sie die Wahl haben, rechnen GKV und PKV für Ihr Einkommen, Ihr Alter und Ihre Familie durch und vergleichen Tarife verschiedener privater Versicherer. Wenn die PKV nicht zu Ihnen passt, sagen wir Ihnen das. Die Entscheidung über den Austritt aus der GKV hängt am 31. Dezember und an der Grenze für 2027, deshalb sollten Sie das vor Jahresende klären.
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